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News

Mumia: BUNDESWEITE INFOTOUR 2009

Dienstag, 14. Juli 2009

Kein Sommerloch im Kampf für das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal!

Seit 27 Jahren bereits sitzt der afro-amerikanische Journalist Mumia Abu-Jamal als politischer Gefangener im Todestrakt von Pennsylvania (USA). Sein Prozess und sein Urteil 1982 waren ein Muster an Rassismus und Klassenjustiz - der vorsitzende Richter verweigerte ihm das Geld für die Verteidigung und nannte ihn einen Nigger, der Staatsanwalt wählte sich eine Jury, die fast nur aus konservativen Weißen bestand und zeichneten dann vom
Angeklagten das Bild eines eiskalten, linksradikalen Killers. In diesem von Rassismus und politischer Repression gekennzeichneten Prozess wurde der völlig chancenlose ehemalige Black Panther Pressesprecher zum Tode verurteilt.

Staatliche Repressionsmaßnahmen gegen Bildungsproteste

(22.06.2009,)

In der vorangegangenen Woche haben sich in der BRD mehrere Zehntausend SchülerInnen, Studierende und andere im Bildungsbereich tätige Menschen an Veranstaltungen und Aktionen für eine grundlegende Alternative zum jetzigen Bildungssystem beteiligt. Den öffentlichkeitswirksamen Kulminationspunkt bildeten hierbei die in insgesamt 80 Städten stattfindenden Demonstrationen, an denen am 17. Juni 2009 fast 250.000 Personen teilnahmen. Den zunehmend auf kapitalistische Verwertung ausgerichteten Prozessen im marktwirtschaftlich konfigurierten Bildungsbereich sollte bundesweit mit massenhaftem und legitimem Protest begegnet werden.

Ein Statement aus dem Knast

Freitag, 29. Mai 2009

Im folgenden dokumentieren wir eine Erklärung von Gefangenen nach dem Nato-Gipfel in Strasbourg:

"Im Gefängnis geht alles nicht so schnell. Wenn man einen Brief schreiben will, müssen erstmal Briefmarken und Papier bestellt werden. Dafür braucht es Geld. Und auch wenn dir Geld zur Verfügung steht, kann es dauern bis die bestellten Dinge da sind. Alle Briefe werden geöffnet und wahrscheinlich gelesen, dass braucht auch seine Zeit. Informationen gelangen nur sehr langsam herein und heraus. - Und so melden wir uns erst jetzt zu Wort ...

Schläge für Prozeßbeobachter

Freitag, 29. Mai 2009

Der Schauprozess im Düsseldorfer Oberlandesgericht um den nach § 129b StGB verfolgten Faruk Ereren wurde heute zweifach prägnantes Beispiel der deutschen Gesinnungspolitik.
Neun BesucherInnen des Prozesses aus Düsseldorf, Mönchengladbach und Stuttgart wurden brutal von der Polizei niedergeschlagen. Willkürlich zeigte sich bereits die Behandlung in der Sicherheitskontrolle, zum Teil mussten Kleidungsstücke u.ä. abgegeben werden, Personalausweise wurden nach dem Kopieren nicht allen Anwesenden wiederausgehändigt. Bereits während des Betretens des Zuschauerraums wurden die BesucherInnen von richterlicher Seite mit erhobener Stimme "zur Ordnung" gerufen, sie hatten ohne Worte dem Angeklagten Faruk Ereren mit erhobener Faust ihre Solidarität bekundet.

Erneut NATO-Gegner in Straßburg zu Haftstrafe verurteilt!

(04.05.2009,)

Am 5. Mai 2009 fanden in Straßburg weitere Prozesse gegen zum Teil schon seit den Anti-NATO-Protesten Anfang April in U-Haft sitzende Aktivisten statt. Während vier französische Gipfelgegner mit einer Bewährungsstrafe rechnen müssen bzw. wegen Formfehlern freigesprochen wurden, wurde gegen einen deutschen Demonstrationsteilnehmer eine sechsmonatige Haftstrafe verhängt.

Berufsverbote sind keine Betriebsunfälle!

(28.04.2009,)

In seinem gestern Morgen verkündeten Urteil zum Berufsverbotsfall Michael Csaszkóczy hat das Landgericht Karlsruhe im hoffentlich nunmehr beendeten Schadensersatzprozess deutlich gemacht, dass das baden-württembergische Kultusministerium hinsichtlich seines Verhaltens gegenüber dem Heidelberger Realschullehrer „schuldhaft“ gehandelt habe und somit zur Wiedergutmachung des entstandenen materiellen Schadens verpflichtet sei. Bereits der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte die staatliche Repressionsmaßnahme, diesem linken Lehrer wegen seines Engagements in der vom Verfassungsschutz als „linksextremistisch“ eingestuften „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ (AIHD) jahrelang die Ausübung seines Berufes zu verweigern, als grundrechtswidrig verurteilt. Nun hat die für Amtshaftungsklagen zuständige Zweite Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe der an sie gerichteten Klage stattgegeben und ihm 32.777,20 € zugesprochen.

Der NATO-Gipfel der Repression!

(16.04.2009,)

Beim grenzüberschreitenden Versuch der staatlichen Repressionsorgane, den NATO-Jubiläums-Gipfel in Strasbourg und Baden-Baden weiträumig und total von den zahlreichen linken KritikerInnen abzuschotten, ist es mehrere Tage lang zur behördlich koordinierten Außerkraftsetzung rechtsstaatlicher Schutzstandards und bürgerlicher Freiheitsrechte gekommen. Bereits im Vorfeld des Anfang April stattfindenden Gipfels wurden bundesweit Meldeauflagen erteilt, Hausdurchsuchungen durchgeführt und vermehrt Anwerbeversuche des Verfassungsschutzes gestartet. Zahllose Aus- und Einreiseverbote, rigide Kontrollen an Raststätten oder Bahnhöfen und permanente Polizeiangriffe auf das Widerstandscamp in Strasbourg sollten dann ein Übriges tun.